01.09.2000 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Inkongruente Gewinnausschüttungen als steuerliches Gestaltungsinstrument
| Im Urteil vom 19.8.99 (BFH/NV 2000, 112) hat der BFH eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende - inkongruente - Gewinnausschüttung und deren anschließende Wiedereinlage als steuerliches Gestaltungsinstrument grundsätzlich anerkannt. Hierdurch ergeben sich für die GmbH-Beratung einige interessante Gestaltungsvarianten, die in dem folgenden Beitrag vorgestellt werden. |
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