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  • Kapitalgesellschaften

    Musterformulierungen zur Tantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers

    von StB Dipl.-Finw. Christian Herold, Herten/Westf.

    m vorstehenden Beitrag von Alber (GStB 02, 32) wurden die Regeln und Fehler bei der Vereinbarung von Tantiemen aufgezeigt. Nachfolgend wird nun eine Musterformulierung für eine Gewinntantieme vorgestellt, die den aktuellen steuerlichen Anforderungen Rechnung trägt. Zudem wird ein Muster für eine Darlehensvereinbarung zwischen GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer abgedruckt. Diese kann verwendet werden, wenn die Tantieme auf Grund eines Liquiditätsengpasses der GmbH nicht ausgezahlt werden kann. Bitte beachten Sie, dass es sich bei beiden Formulierungen nur um Vorschläge handelt. Im Einzelfall sollte jeweils ein Rechtsanwalt und/oder Notar hinzugezogen werden, der die Formulierungen entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Vertragsparteien vornimmt. Sie können die Musterformulierungen auch aus dem Internet herunterladen. Geben Sie unter www.iww.de im Feld „Quellenmaterial“ die Abruf-Nrn. 011488 bzw. 011489 ein.

    Muster für eine Gewinntantieme – Vereinbarung

        Herr/Frau ..... erhält zusätzlich zu den übrigen Bezügen eine erfolgsabhängige Vergütung (Tantieme). Die Tantieme beträgt ... Prozent des nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Jahresüberschusses vor Abzug der Gewinntantieme(n) und der ertragsabhängigen Steuern (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag). Steuerliche Sonderabschreibungen – mit Ausnahme der Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter – sind für Zwecke der Tantiemeberechnung wieder hinzuzurechnen. (Gegebenenfalls können noch weitere Einschränkungen erfolgen. Beispiel: Die gewinnerhöhende Auflösung von Rücklagen, einmalige Veräußerungsgewinne und -verluste, Investitionszulagen und Zuschüsse der öffentlichen Hand bleiben bei der Berechnung der Tantieme außer Betracht). Verlustvorträge aus Vorjahren mindern die Bemessungsgrundlage für die Tantieme, soweit Herr/Frau ..... im Zeitraum der Erwirtschaftung der Verluste bereits Geschäftsführer war.

    Die Tantieme ist (zusammen mit den Tantiemen der anderen Geschäftsführer) begrenzt auf 50 Prozent des Jahresüberschusses vor Abzug der Gewinntantieme(n) und der ertragsabhängigen Steuern. Sie ist weiterhin begrenzt auf 25 Prozent der gezahlten Gesamtbezüge (streichen, wenn ein zulässiger Ausnahmefall vorliegt, vgl. BMF 5.1.98, BStBl I, 90). Zu den Gesamtbezügen gehören neben der Tantieme das Festgehalt, die Pensionszusage, die private Kfz- und Telefonnutzung sowie alle sonstigen lohnsteuerpflichtigen Vorteile. Gegebenenfalls: Die Tantieme wird der Höhe nach auf ... € begrenzt.
    Die Tantieme wird mit Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung fällig und ist Herrn/Frau ..... binnen einen Monats nach Fälligkeit auszuzahlen.

    Wenn die Geschäftsführerstellung von Herrn/Frau ..... endet, entfällt der Tantiemeanspruch ab diesem Zeitpunkt. Bis dahin verdiente Tantiemeansprüche bleiben unberührt.

    Die Gesellschafterversammlung ist gehalten, die Tantieme anlässlich jeder Gehaltserhöhung, spätestens aber nach Ablauf von drei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls angemessen anzupassen.

    Gegebenenfalls: Herr/Frau ..... erhält im jeweils laufenden Jahr zinsfreie Abschlagszahlungen auf die Tantieme in Höhe von monatlich .... €. Die Abschlagszahlungen sind mit der Tantieme im Jahr ihrer Fälligkeit zu verrechnen.

    Gegebenenfalls: Bei nachträglichen Änderungen des handelsrechtlichen Jahresüberschusses, zum Beispiel auf Grund einer Betriebsprüfung, ändert sich die Tantieme nicht.

    Sollten die vorstehenden Vereinbarungen teilweise unwirksam sein, so sollen dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam bleiben. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt, was den Absichten der Beteiligten am Nächsten kommt. Der Vertrag ist dementsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.

    Muster für eine Darlehensvereinbarung

        Zwischen der ...-GmbH (genaue Bezeichnung) und Herrn/Frau ..... geb. ....... (Anschrift ), wird folgender Darlehensvertrag geschlossen:

    § 1 Darlehensgewährung, Verzinsung

    Herr/Frau ..... hat einen Anspruch auf Auszahlung der Tantieme von ..... € für das Geschäftsjahr ..... . Der Anspruch ist fällig am ..... .

    Die Tantieme wird nicht ausgezahlt, sondern der ...-GmbH als Darlehen zur Verfügung gestellt. Das Darlehen wird ab Fälligkeit der Tantieme zunächst bis ..... gewährt. Den Beteiligten steht es frei, eine Verlängerung und die hierfür geltenden Konditionen neu zu vereinbaren. Tilgungsleistungen können während dieser Laufzeit nur mit Zustimmung des Darlehensgebers erbracht werden.

    Das Darlehen wird mit .... Prozent jährlich verzinst (Hinweis: Insbesondere bei GmbHs mit mehreren Gesellschaftern unbedingt angemessene, das heißt fremdübliche Verzinsung wählen; siehe hierzu GStB 00, 404 und GStB 01, 100; BFH 28.3.00, VIII R 68/96; BFH 25.7.00, VIII R 35/99). Für die Zinsberechnung werden Tilgungsbeträge ab Zahlung berücksichtigt. Der Zinssatz ist bis zum ..... unveränderlich. Frühestens sechs Wochen, spätestens bis zwei Wochen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kann jede Partei verlangen, dass über die Konditionen neu verhandelt wird.

    § 2 Rückzahlung, Zahlungstermine, Kündigung

    Das Darlehen ist zum ..... zurückzuzahlen; die Zinsen sind monatlich/vierteljährlich jeweils zum ....., ....., ....., ..... zu zahlen. Zahlt der Darlehensnehmer bei Fälligkeit nicht, so kann der Darlehensgeber seinen Verzugsschaden in Rechnung stellen. Das Darlehen kann während der vereinbarten Laufzeit (nur) aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen gekündigt werden. Insbesondere ist der Darlehensgeber zur fristlosen Kündigung bei wichtigem Grund berechtigt.

    § 3 Sicherheiten (bei langfristigen Darlehen)

    Dem Darlehensgeber wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft der .....-Bank oder ..... bestellt.

    § 4 Salvatorische Klausel

    Sollten Vereinbarungen dieses Vertrages teilweise unwirksam sein, so sollen dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam bleiben. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt, was den Absichten der Beteiligten am Nächsten kommt. Der Vertrag ist dementsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.

    Quelle: Gestaltende Steuerberatung - Ausgabe 01/2002, Seite 42

    Quelle: Ausgabe 01 / 2002 | Seite 42 | ID 103696