01.10.2001 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer - Regeln und Fehler
| Rückstellungen für Pensionszusagen an (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer sind nach Abschn. 32 KStR dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, wenn die Voraussetzungen des § 6a EStG erfüllt sind und die Pensionszusage als betrieblich veranlasst anzusehen ist. Das Merkmal der betrieblichen Veranlassung erfordert neben einer wirksamen Vereinbarung eine klare und im Voraus gegebene schriftliche Zusage, die ernsthaft, erdienbar, finanzierbar und angemessen ist. Die Grundsätze der Finanzverwaltung zu den steuerlichen Voraussetzungen einer Pensionszusage werden nachstehend - unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen aktuellen BFH-Rechtsprechung - im Einzelnen dargestellt. |
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