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  • · Fachbeitrag · Geschäftsführer-Versorgung

    Betriebsprüfungsfalle „Pensionszusage“: Die 10 schwersten Beratungsfehler in der Praxis

    von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding

    | Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer stellen seit Jahren ein „hochexplosives Minenfeld“ für jeden Praktiker dar. Die restriktive Sichtweise der Finanzverwaltung und eine völlig abstrakte BFH-Rechtsprechung machen dem Berater das Leben schwer. Nun hat auch noch die Betriebsprüfung massiv aufgerüstet, was das „Duell“ mit der Finanzverwaltung weiter erschwert. Welche Brennpunkte hier immer wieder auftreten und welche 10 schwersten Beratungsfehler man unbedingt vermeiden sollte, werden wir in einer neuen Beitragsserie anhand von Musterfällen genau analysieren. |

    1. Pensionszusagen in der steuerlichen Betriebsprüfung

    In unserem föderativen System haben die Landesfinanzbehörden die Hoheit hinsichtlich der steuerlichen Betriebsprüfung. Darüber hinaus ist es auch Aufgabe des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) an Außenprüfungen mitzuwirken. Die rechtliche Grundlage hierfür schafft § 19 Abs. 1 FVG. Die Bundes- und Länderfinanzverwaltung haben sich in den letzten Jahren gleichermaßen an die steigenden Anforderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) angepasst.

     

    MERKE | So wurden in den einzelnen Bundesländern auf OFD-Ebene eigene Referate zur „Fachprüfung der bAV“ ins Leben gerufen. Bundesweit sind mittlerweile rund 200 Fachprüfer im Einsatz. Auch das BZSt unterhält im Geschäftsbereich Bundesbetriebsprüfung ein eigenes Referat für die branchenübergreifende Prüfung der bAV, das bei der Prüfung der Groß- und Konzernbetriebe bundesweit eingesetzt wird. Die Sollstärke des Referats liegt bei 20 Fachprüfern.

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