01.12.2001 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
„Risiko Betriebsprüfung“ nach der Vollausschüttung
| Zur letztmaligen Nutzung der Vorteile des Anrechnungsverfahrens wird oftmals eine Ausschüttung des gesamten EK 40 und EK 45 beschlossen. Erfolgen dann später - anlässlich einer Außenprüfung - Änderungen zu Lasten der Kapitalgesellschaft, die mit einer nachträglichen Vernichtung von belastetem Eigenkapital einhergehen, wird der mit der Vollausschüttung erhoffte Steuervorteil jedoch geschmälert. Der folgende Beitrag zeigt das Problem und mögliche Lösungen auf. |
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