01.10.1998 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Vergleich verschiedener Rückdeckungsformen einer Pensionszusage
| Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH werden in aller Regel über Kapitallebensversicherungen rückgedeckt. In letzter Zeit mehren sich jedoch die Stimmen, die diese Form der Rückdeckung als nicht mehr zeitgemäß empfinden. Zunehmend wird empfohlen, die Rückdeckung per Investmentfonds, insbesondere Aktienfonds, vorzunehmen. Zuweilen wird auch vorgeschlagen, Pensionszusagen über geschlossene Immobilienfonds rückzudecken. Dieser Beitrag stellt daher die wesentlichen steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte der drei Rückdeckungsformen “Lebensversicherung”, “Investmentfonds” und “geschlossene Immobilienfonds” vor. |
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