01.07.2003 · Fachbeitrag · Kirchensteuer
Kirchenaustritt spart Kirchensteuer - außer bei der Kirchensteuerkappung
| Ein Kirchenaustritt spart Kirchensteuer - auf diese bahnbrechende Erkenntnis müssen Steuerberater ihre Mandanten nun ungefragt hinweisen, wenn sie sich nicht in Haftungsgefahren begeben möchten. So sieht es jedenfalls das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 20.12.02 (23 U 39/02, Abruf-Nr. 031198). Wer seine Mandanten nun allerdings - zwangsläufig - auf die steuerlichen Vorteile eines Kirchenaustritts hinweist, der sollte ein aktuelles Urteil des BVerwG nicht unterschlagen: Wer nämlich aus der Kirche austritt, hat mitunter keinen Anspruch auf Kirchensteuerermäßigung (- kappung) für die Zeiträume, in denen er noch Kirchenmitglied war. Das kann in Einzelfällen zu erheblichen Steuernachteilen führen (BVerwG 21.5.03, 9 C 12.02, Abruf-Nr. 031326). |
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