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  • · Fachbeitrag · Steuererklärungen

    Abschlüsse und Steuererklärungen 2018 ‒ Teil 2: Wichtige Neuerungen im privaten Bereich

    von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut

    | Die Erstellung von Steuererklärungen ist Alltagsgeschäft, jedoch machen die ständigen Rechtsänderungen eine Routine unmöglich. Damit Sie dennoch gut gerüstet sind, haben wir Ihnen in diesem Beitrag eine Auswahl höchst praxisrelevanter Neuerungen für die privaten Steuererklärungen 2018 zusammengestellt. Den Leitfaden für die Bearbeitung der „Abschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen 2018“ finden Sie in GStB 19, 91 ff. |

    1. Wichtige verfahrensrechtliche Neuerungen

    1.1 Neue Fristenregelung

    Die bisher schon in den meisten Finanzamtsbezirken praktizierte großzügige Fristenregel, nach der Erklärungen steuerberatener Fälle ohne Sanktionen bis zum 28.2. des übernächsten Jahres eingereicht werden können (für land- und forstwirtschaftliche Fälle bis 31.7.), wurde für VZ ab 2018 Gesetz:

     

    • Gesetzliche Fristen ab VZ 2018 für Jahressteuererklärungen (§ 149 AO)
    Steuerpflichtige allgemein
    Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr
    • Nicht steuerlich vertreten
    • Steuerlich vertreten
    • Nicht steuerlich vertreten
    • Steuerlich vertreten

    Sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres

    Letzter Februartag des übernächsten Jahres

    Sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres

    31.7. des übernächsten Jahres