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  • 01.02.1995 · Fachbeitrag · Leserforum

    Verschmelzung einer GmbH mit Verlustvorträgen und einer ertragreichen GmbH

    | A ist Alleingesellschafter sowohl der V-GmbH als auch der S-GmbH. Die S-GmbH hat hohe Verlustvorträge; stille Reserven sind nicht vorhanden. Die V-GmbH erwirtschaftet laufend Gewinne und hat außerdem hohe Kapitalrücklagen. |