01.06.2003 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Besteuerung von Zinsersparnissen bei Arbeitgeberdarlehen
| Zum Arbeitslohn gehören alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen, unabhängig davon, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden (§ 2 Abs. 1 LStDV). Besteuert werden alle Güter, die dem Arbeitnehmer in Geld oder Geldeswert im Rahmen seiner nichtselbstständigen Tätigkeit zufließen (§ 8 Abs. 1 EStG). Zu den steuerpflichtigen geldwerten Vorteilen gehören u.a. auch Zinsersparnisse, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch ein unverzinsliches oder verbilligtes Darlehen gewährt. Nachfolgend soll in Kurzform dargestellt werden, wie diese Zinsersparnisse zu versteuern sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten es insoweit gibt. |
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