01.12.2005 | Lohnsteuer
Sachbezugswerte 2006:Lohnsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Das Bundeskabinett hat am 28.9.05 die Dritte Verordnung zur Änderung von gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung beschlossen. Die Sachbezugsverordnung wird hierdurch geändert. Der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Arbeitnehmer können sich über eine moderate Anhebung der Sachbezugswerte ab dem Jahr 2006 freuen. Außerdem lässt sich durch entsprechende Gestaltungen erreichen, dass Sachbezüge im Einzelfall nicht lohnsteuerpflichtig sind.
1. Freie Verpflegung und Unterkunft
Die amtlichen Sachbezugswerte sind im Regelfall auch für die Bewertung von lohnsteuerpflichtigen Sachbezügen heranzuziehen. Ist die Übernahme des amtlichen Sachbezugswerts zwingend vorgeschrieben, scheidet daher z.B. die Ortsbesichtigung einer Unterkunft mit der Zielsetzung, einen geringeren Sachbezugswert anzusetzen, aus.
1.1 Alte Bundesländer
Die Werte für die Verpflegung und Unterkunft werden fortgeschrieben. Die Werte für freie Verpflegung (= Frühstück, Mittagessen und Abendessen) betragen 202,70 EUR und für die Unterkunft 196,50 EUR. Es ergibt sich ein Gesamtsachbezugswert von 399,20 EUR.
Praxishinweis: Falls es im Einzelfall unbillig ist, die Unterkunft mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, kann auch die ortsübliche Miete angesetzt werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn für die Anmietung eines Zimmers in einem Schwesternwohnheim an den Arbeitgeber eine Miete gezahlt wird, die unter dem amtlichen Sachbezugswert für diese Unterkunft liegt.
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