11.12.2008 | Lohnsteuer
Steuerfreier Sachbezug: Benzingutscheine „finanzamtssicher“ gestalten
von Dipl.-Finw. Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
Benzingutscheine sind in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmittel, um „verdienten“ Mitarbeitern lohnsteuer- und beitragsfrei etwas zuzuwenden und dabei die 44 EUR-Freigrenze für Sachzuwendungen auszunutzen. Es sind die verschiedensten Modelle in der Welt, doch längst nicht alle erfüllen ihren Zweck. Welche Modelle Erfolg versprechen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die verschiedenen Fallkonstellationen
Die lohnsteuerliche Behandlung von Tankgutscheinen wurde jüngst auf Bund-Länder-Ebene erörtert. Die Vertreter des Bundes und der Länder haben sich dabei auf Grundsätze geeinigt, die in allen noch offenen Fällen zur Anwendung kommen (vgl. OFD Hannover 24.4.08, S 2334-281-StO 212, Abruf-Nr. 081773). Dabei wurde auch für Zweifelsfälle genau geregelt, wann ein Sachbezug und wann nicht begünstigter Barlohn vorliegt.
Nach R 8.1 Abs. 1 S. 7 LStR 2008 gilt, dass ein bei einem Dritten einzulösender Gutschein dann keine Sachzuwendung ist, wenn neben der Bezeichnung der abzugebenden Ware oder Dienstleistung ein anzurechnender Betrag oder Höchstbetrag angegeben ist.
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