08.03.2011 | Lohnsteuer
Tankkarten, Benzin- und Geschenkgutscheine: BFH eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten
von Dipl.-Finw. Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
In der lohnsteuerlichen Gestaltungsberatung spielen Steuerbefreiungs- und -pauschalierungstatbestände eine große Rolle. So kommt z.B. die 44-EUR-Freigrenze nur dann zur Anwendung, wenn der Beschäftigte eine Sachzuwendung - nicht aber Barlohn - vom Arbeitgeber erhält. Bei der Ausgabe von Gutscheinen legt die Finanzverwaltung den Begriff Sachzuwendung bislang äußerst restriktiv aus. Doch die jüngste BFH-Rechtsprechung schafft hier praktikablere Lösungen und eröffnet neue Gestaltungsspielräume (BFH 11.11.10, VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 40/10, VI R 41/10).
1. Allgemeines zum Anwendungsbereich
Die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachzuwendung ist lohnsteuerlich insbesondere in folgenden Fällen bedeutsam:
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