03.12.2009 | Musterfall
Der Gewinnabführungsvertrag in der Insolvenz: Risiken erkennen und Beratungsfehler vermeiden
von Dr. Helmar Fichtelmann, Ansbach
In wirtschaftlich guten Zeiten mag die Organschaft regelmäßig ein vorteilhaftes Gestaltungsmittel zur Verlustnutzung sein. In der Krise kann dies jedoch schnell umschlagen. Droht dem Organträger beispielsweise die Insolvenz und wird er daher in absehbarer Zeit seinen Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht mehr nachkommen können, wird sich die Organgesellschaft aus dieser „Umklammerung“ lösen wollen. Wie das in der Praxis umsetzbar ist und welche Gefahren im Insolvenzfall bestehen, zeigt dieser Musterfall.
1. Sachverhalt
An der X-GmbH mit einem Stammkapital von 500.000 EUR sind folgende Gesellschafter beteiligt: A mit 35 %, B mit 20 %, C mit 15 % sowie D, E und F mit jeweils 10 %.
Die X-GmbH ist an der Y-GmbH mit 45 % beteiligt. Weitere Gesellschafter der Y-GmbH sind die Z-GmbH mit 35 % und A und L mit jeweils 10 %.
An der Z-GmbH sind die X-GmbH mit 70 % und die Gesellschafter B, M und N mit jeweils 10 % beteiligt.
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