01.04.1997 · Fachbeitrag · Musterfall
Einbringung einer Immobilie auf fremdem Grund und Boden in eine GbR
| Ein Ehepaar ist gemeinsam Eigentümer eines unbebauten Grundstücks. Der Ehemann hat auf diesem Grundstück im Jahre 1990 ein Gebäude errichtet. Die Herstellungs- und Finanzierungskosten für das Gebäude hat der Ehemann ausschließlich selbst getragen. Er ist nach außen hin stets allein als Unternehmer aufgetreten und hat die Mietverträge abgeschlossen. Bei der Vermietung hat er teilweise zur Umsatzsteuerpflicht optiert. Die auf die Herstellungskosten angefallenen Umsatzsteuerbeträge hat er insoweit als Vorsteuern geltend gemacht. Über die Vermietung hinaus bestehen keine weiteren unternehmerischen Aktivitäten. |
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