01.05.1996 · Fachbeitrag · Musterfall
Erledigung von Klagen gegen Vorauszahlungsbescheide - Haftungsrisiken für den steuerlichen Berater
| Übersteigen die Instandhaltungskosten nach dem Erwerb eines Gebäudes 15 Prozent der Anschaffungskosten, so sieht die Finanzverwaltung in diesen Kosten zumeist anschaffungsnahen Herstellungsaufwand. Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 9.5.1995, IX R 5/93) kann anschaffungsnaher Herstellungsaufwand auch nach dem teilentgeltlichen Erwerb eines Gebäudes anfallen. Bezugsgröße für die Ermittlung der 15-Prozent-Grenze ist nach der neuen BFH-Rechtsprechung der Verkehrswert des Gebäudes. Das Urteil hat besondere Bedeutung in den Fällen, in denen Steuerpflichtige renovierungsbedürftige Gebäude auf nahe Angehörige übertragen möchten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig