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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Niedersächsisches FG

    Zur Karenzzeit für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen bei Landwirten

    | Grundsätzlich beträgt die Karenzzeit bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen oder -erstattungen 15 Monate. Sind jedoch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt worden und überwiegen diese Einkünfte bei der erstmaligen Steuerfestsetzung die anderen Einkünfte, so verlängert sich die Karenzzeit auf 21 Monate (§ 233a Abs. 2 S. 2 AO). Soweit ersichtlich, hat sich das Niedersächsische FG im rechtskräftigen Urteil vom 10.5.00 (EFG 00, 1293) als erstes Steuergericht mit dem Problem auseinandergesetzt, wie das Tatbestandsmerkmal „überwiegen“ auszulegen ist, insbesondere für den Fall, dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft negativ sind und Erstattungszinsen anfallen. |