01.12.1997 · Fachbeitrag · Niedersächsisches Finanzgericht
Ist die Gewerbeertragsteuer verfassungswidrig?
| Das Niedersächsische Finanzgericht will durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klären lassen, ob die Gewerbeertragsteuer verfassungswidrig ist. Der IV. Senat des Finanzgerichts hält diese Steuer für nicht vereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), weil sie zu einer Zusatzbelastung von Gewerbetreibenden gegenüber Selbständigen sowie Land- und Forstwirten führe. |
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