· Fachbeitrag · Finanzgerichte
FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung
von VRiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld
| Wie gewohnt haben wir auch aus den im vierten Quartal 2024 veröffentlichten FG-Urteilen wieder die besonders praxisrelevanten Entscheidungen auf den Punkt gebracht und um erste Hinweise für die Gestaltungs- und Abwehrberatung ergänzt. |
1. Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage
Zwischen den Beteiligten war streitig, ob der Kläger eine Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben hat oder ob es sich um Liebhaberei handelt, womit die aus dem Betrieb der Anlage entstandenen Verluste einkommensteuerlich nicht zu berücksichtigen wären. Die Feststellung dieser Gewinnerzielungsabsicht birgt erhöhtes Konfliktpotenzial mit dem FA, auch wenn beim Betrieb einer solchen Anlage der Beweis des ersten Anscheins zunächst dafür spricht, dass Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist.
Das FG Köln (15.8.24, 13 K 1630/22) hat aktuell entschieden, dass es sich beim Betrieb einer Photovoltaikanlage mit planmäßigem Eigenverbrauch zu privaten Zwecken um eine Tätigkeit handelt, die typischerweise dazu bestimmt ist, wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, die außerhalb der Einkunftssphäre liegen. Die Einkünfteerzielungsabsicht könne zu verneinen sein, wenn es an einer positiven Totalgewinnprognose fehle und die Stromkostenersparnis und Stromkostenabsicherung im privaten Bereich im konkreten Fall der persönliche Grund des Steuerpflichtigen dafür sei, die entstandenen Verluste hinzunehmen.
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