03.12.2010 | Oberfinanzdirektion Rheinland
Finanzverwaltung erkennt Verluste aus Aktienanleihen jetzt an
In GStB 09, 445 ff. hatten wir bereits den Standpunkt vertreten, dass Verluste aus Aktienanleihen vor Geltung des Abgeltungsteuersystems, also vor 2009, als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen seien. Die Finanzverwaltung unter Führung der OFD Rheinland (Kurzinfo ESt 3/2008 vom 21.1.08) hatte den Abzug dieser Verluste hingegen versagt. Diese Auffassung wird nun jedoch nicht mehr aufrecht erhalten:
Praxishinweis |
Sowohl die OFD Rheinland (Kurzinfo ESt 03/2008/aktualisiert vom 30.7.10) als auch die OFD Münster (Kurzinfo 05/2010 vom 2.8.10) lassen Verluste aus Aktienanleihen, die bis einschließlich 2008 entstanden sind, nun zum Abzug zu.
Ab 2009 können Verluste aus Aktienanleihen unproblematisch verrechnet werden, da sowohl positive wie negative Ergebnisse aus Aktienanleihen - also der Unterschiedsbetrag zwischen dem um die Veräußerungskosten geminderten Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten - seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.09 Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen. |