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  • 01.12.1996 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Frankfurt

    Zur haftungsrechtlichen Verantwortung von Notar und Steuerberater

    | Die OFD Düsseldorf stützt sich auf ein BFH-Urteil vom 16.9.87 (X R 51/81, BStBl II 88, 205). Gegenstand dieses Urteiles war jedoch kein Vorbehalts- sondern ein Zuwendungsnießbrauch. Der BFH mußte sich bisher noch nicht mit den umsatzsteuerlichen Folgen einer Grundstücksübertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs befassen. Mit Urteil vom 2.10.86 (V R 91/78, BStBl II 86, 44) hat er lediglich einen Fall entschieden, in dem die Grundstücksübertragung auf die Tochter des Unternehmers verbunden worden war mit einem Pachtvertrag vom gleichen Tage. Zwar hat er hier einen steuerfreien Eigenverbrauch sowie die Anwendung des § 15a UStG bejaht. Der BFH hat in dem Urteilsfall jedoch ausdrücklich die Frage offengelassen, ob eine andere Beurteilung notwendig wäre, wenn dem Übertragenden das wirtschaftliche Eigentum an dem Grundstück verblieben wäre. Der Vorbehaltsnießbraucher ist zwar nicht wirtschaftlicher Eigentümer, verfügt aber über eine ähnlich starke Position. Er ist aufgrund der dinglichen Sicherung weitaus besser gestellt als der nur schuldrechtlich abgesicherte Pächter. |