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  • 01.12.1995 · Fachbeitrag · OFD Düsseldorf

    Zeitmietvertrag und anschließende Selbstnutzung: Doppelte Steuervergünstigung

    | Der Steuerpflichtige ist durch eine lange Kündigungsfrist noch an seinen Mietvertrag gebunden und überbrückt die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist mit der kurzzeitigen (auf einige Monate beschränkten) Vermietung seines bereits fertiggestellten Objekts.* |