· Fachbeitrag · 2. Quartal 2023
FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung
von VRiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld
| Wie gewohnt haben wir die im 2. Quartal 2023 veröffentlichten und für die Praxis besonders relevanten Entscheidungen der Finanzgerichte für Sie gefiltert und mit ersten weiterführenden Praxishinweisen versehen. Da vielfach noch Revisionsverfahren folgen werden, sollten Sie die weitere Rechtsentwicklung sorgfältig beobachten. |
1. Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen nach Ablauf der Fünfjahresfrist
Das FG Münster hat mit Urteil vom 26.4.23 (13 K 3367/20 G; Rev. BFH: III R 14/23) entschieden, dass die Grenze zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von 13 Objekten ca. sechs Monate nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums nicht überschritten ist, wenn keine besonderen Umstände für eine Verlängerung der Frist hinzutreten.
Die Klägerin war Rechtsnachfolgerin einer GmbH, die mit notariellem Vertrag insgesamt 13 Objekte an eine einzige Erwerberin veräußerte. Der Fünfjahreszeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf war bei einem Objekt um fünf Monate, bei sieben Objekten um sechs Monate, bei fünf weiteren Objekten um sechseinhalb bzw. siebeneinhalb Monate überschritten. Das FA versagte die beantragte erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG mit der Begründung, dass die Tätigkeit der GmbH die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten habe. Das FG erteilte dieser Sichtweise jedoch eine Absage.
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