01.04.2001 · Fachbeitrag · OFD München, OFD Stuttgart
Übernahmeverluste bis Ende 1998 werden gewerbesteuerlich anerkannt
| In GStB 10/00, 319 haben wir über das Urteil des BFH vom 20.6.00 (VIII R 5/99) berichtet, wonach bis Ende 1998 entstandene Übernahmeverluste bei Umwandlungen gewerbesteuerlich anzuerkennen sind. Bislang haben sich die FÄ jedoch oft geweigert, die betroffenen Steuerbescheide zu ändern. Man habe sich immer noch an den Umwandlungssteuererlass (BMF 25.3.98, BStBl I, 268) gebunden gefühlt. Die Verwaltung hat sich nun jedoch „in ihr Schicksal gefügt“. Das Urteil wurde jetzt im BStBl II 01, 35 veröffentlicht, und es haben sich - nachdem ein offizielles BMF-Schreiben zu der Problematik nicht vorgesehen ist - auch bereits verschiedene OFD’en auf dem Verwaltungsweg geäußert. Danach wird die Verwaltung die BFH-Entscheidung für Umwandlungsfälle mit steuerlichem Übertragungsstichtag vor dem 1.1.99 in vollem Umfang anerkennen (OFD München 19.2.01, 1978a - 3 St 424; OFD Stuttgart 6.3.01, 1978A - 5 - St 33, s. Beilage). |
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