01.11.2002 · Fachbeitrag · OFD Nürnberg
BFH-Grundsätze zum anschaffungsnahen Aufwand können angewandt werden
| Der BFH hat kürzlich neue Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von anschaffungsnahen Aufwendungen aufgestellt (vgl. Kreft, GStB 02, 302). Die OFD Nürnberg hat sich - wohl im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Anweisung - dazu entschlossen, die Urteile auf Antrag des Steuerpflichtigen anzuwenden. Interessant sind die Ausführungen der OFD zu einigen verfahrensrechtlichen Fragen (OFD Nürnberg 9.8.02, S 2211-185/St 31/St 32). |
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