· Fachbeitrag · Pkw-Nutzung
Steuermodell „Kostendeckelung bei Leasing“ ‒ das erste FG-Urteil liegt jetzt vor
von Dipl.-Finw. Christian Herold, Herten/Westf.
| Viele Einnahmen-Überschuss-Rechner haben in den letzten Jahren das Steuersparmodell „Kostendeckelung bei Leasing“ genutzt: Sie haben im Erstjahr eine hohe Leasingsonderzahlung für ihren Betriebs-Pkw geleistet, diese voll als Betriebsausgabe abgezogen und dann in den Folgejahren den Privatanteil nach der 1 %-Regelung ermittelt. Aufgrund der Kostendeckelung ergab sich dann vielfach ein äußerst geringer Privatanteil. Mit diesem Modell ist zwar bundesweit Schluss. Fraglich ist jedoch, ob die Modelle zumindest in Altfällen aufgrund einer Selbstbindung der Verwaltung weiter Bestand haben müssen. |
MERKE | Nun liegt ‒ soweit ersichtlich ‒ die erste Entscheidung eines Finanzgerichts zu dem Thema vor. Diese ist zwar ‒ erwartungsgemäß ‒ negativ. Doch es wurde die Revision zugelassen, da es möglicherweise doch eine Selbstbindung der Finanzverwaltung gegeben haben könnte (FG Rheinland-Pfalz 10.12.19, 3 K 1681/19, Rev. BFH: VIII R 11/20). |
1. Das Modell
Das in der Vergangenheit genutzte Modell sah üblicherweise wie folgt aus:
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