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  • 01.03.1997 · Fachbeitrag · OLG Köln

    Zustimmung zur Zusammenveranlagung kann bei Freistellung von finanziellen Nachteilen verlangt werden

    | Nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln kann von einem Ehegatten die Zustimmung zur Zusammenveranlagung auch dann verlangt werden, wenn diesem dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Voraussetzung ist jedoch, daß sich der Anspruchsteller dazu verpflichtet, den anderen Ehegatten im Innenverhältnis wirtschaftlich so zu stellen, wie er bei getrennter Veranlagung stünde. |