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  • 01.10.2006 | Pensionszusage

    Die kombinierte Auslagerung auf einen Pensionsfonds und eine Unterstützungskasse

    von Jürgen Pradl, gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding

    In unserer Reihe „Optimales Outsourcing von Pensionszusagen“ haben wir jüngst bereits die Varianten Auslagerung auf einen Pensionsfonds (GStB 06, 315 ff.) und Auslagerung auf eine Unterstützungskasse (GStB 06, 277 ff.) behandelt. In diesem Musterfall wird nun untersucht, ob sich durch die Kombination dieser beiden Durchführungswege steuerlich und wirtschaftlich noch bessere Ergebnisse erzielen lassen. 

    1. Sachverhalt

    Im Jahre 1991 wurde die B. Consulting GmbH von ihrem 100-prozentigen GGf B gegründet. Nach der erfolgreichen Gründungsphase hat die GmbH diesem fünf Jahre später folgende Pensionszusage erteilt: 

     

    Vereinbartes Pensionsalter 

    65. Lj. 

    Alters- und BU-Rente  

    mtl. 5.000 EUR 

    Hinterbliebenenrente  

    mtl. 3.000 EUR 

    Anwartschafts- und Rentensteigerung 

    1,5 v.H. jährlich. 

     

    Zur Finanzierung der übernommenen Pensionsverpflichtung hat die GmbH in 1996 eine Rückdeckungsversicherung (RDV) mit einer Jahresprämie von 27.000 EUR abgeschlossen. Ein Gutachten zur rechtlichen und wirtschaftlichen Lage der Pensionszusage zeigt folgendes Ergebnis: