01.05.1998 · Fachbeitrag · Personengesellschaften
§ 15a EStG und Verlustausgleich durch Leistung einer Einlage
| In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen Gestaltungen vorgestellt, die die Wirkungen des § 15a EStG vermeiden bzw. abmildern können. Die wohl einfachste Lösung ist die rechtzeitige Leistung einer Einlage, denn die “geleistete Einlage” bestimmt das Kapitalkonto des Kommanditisten. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wann eine Einlage überhaupt als geleistet gilt. Außerdem werden drei Gestaltungsmöglichkeiten für eine Sacheinlage aufgezeigt. |
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