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  • 01.06.1998 · Fachbeitrag · Praxishinweis

    Attraktive Förderung des § 7a FöGG läuft aus - informieren Sie Ihre Mandanten

    | Wird über steuerliche Förderungen in bezug auf die neuen Bundesländer gesprochen, geht es in aller Regel um Sonderabschreibungen oder Investitionszulagen. Eher am Rande der öffentlichen Diskussion steht die Vorschrift des § 7a FöGG. Sie fördert die Hingabe von Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Deutsche Ausgleichsbank (DtA). Diese attraktive Förderung läuft jedoch Ende 1998 aus; daher ist es Zeit, die Mandanten jetzt über die Möglichkeiten des § 7a FöGG zu informieren. |