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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Praxishinweis

    Bereits vollzogene Restrukturierungen von Verlustgesellschaften erneut prüfen

    | Die Neufassung des § 8 Abs. 4 KStG (“Mantelkaufregelung”) hat die Verlustverwertung beim Kauf von GmbH-Anteilen stark eingeschränkt. Die Einschränkung gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht nur für aktuelle Restrukturierungen. Auch wenn die Maßnahmen bereits vor 1997 durchgeführt wurden und die Verluste noch vorhanden sind, kann § 8 Abs. 4 KStG greifen. Selbst konzerninterne Restrukturierungen können unter die Regelung fallen, wenn unmittelbar oder mittelbar Verlustgesellschaften betroffen sind. Diese Auffassung ergibt sich aus dem Entwurf eines BMF-Schreibens zum körperschaftsteuerlichen Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG und § 12 Abs. 3 UmwStG. Aufgabe dieses Beitrags ist es nicht, sich kritisch mit der Auffassung der Finanzverwaltung auseinanderzusetzen, sondern vielmehr die sich daraus ergebenden Risiken für die tägliche Praxis darzustellen. |