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  • 01.01.1997 · Fachbeitrag · Praxishinweis

    Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten - Abgrenzungsfragen bei der Investitionszulage

    | Bei der Ost-Investitionszulage sind nur Anschaffungs-/ Herstellungskosten bis zum erstmaligen Einsatz eines Wirtschaftsguts begünstigt. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten im Sinne des Steuerrechts sind nicht begünstigt. Allerdings wird vielfach übersehen, daß vieles, was im Sprachgebrauch als nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten tituliert wird, nur Nachberechnungen, umfassende Modernisierungen oder Mängelbeseitigungen sind - und diese sind meistens zulagebegünstigt. Mit Abgrenzungsfragen befaßt sich unser Beitrag. |