Fachbeitrag · Steuererklärungen
Abschlüsse und Steuererklärungen 2016 - Teil 1: Wichtige Brennpunkte im betrieblichen Bereich
von StBin Dipl.-Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Das Erstellen von Abschlüssen und Steuererklärungen ist Massengeschäft, jedoch beileibe keine einfache Routinearbeit. Der Spagat zwischen einzuhaltenden Vorschriften und dem Ausnutzen von Gestaltungsspielräumen wird immer schwieriger. Damit Sie diese Aufgabe zügig meistern können, haben wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen für die betrieblichen Steuererklärungen 2016 kompakt zusammengestellt. Ein Leitfaden für die „Privaten Steuererklärungen 2016“ folgt in der nächsten Ausgabe, kann aber bereits in Kürze unter gstb.iww.de abgerufen werden (Abruf-Nr. 192165 ). |
1. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Mit dem StModernG vom 18.7.16 wurden viele verfahrensrechtliche Regeln geändert. Größtenteils greifen die Neuerungen zwar erst für Veranlagungszeiträume nach dem 31.12.16. Folgende Aspekte gelten aber bereits für die Steuererklärungen 2016 (maßgebend ist die Datenübermittlung nach dem 31.12.16):
- Steuerberater müssen sich die elektronischen Steuererklärungen vom Mandanten explizit freigeben lassen (§ 87d AO); entweder durch Einwilligung vor oder Genehmigung nach der Datenübermittlung. Zur Vermeidung von Haftungsrisiken ist eine Zustimmung im Voraus ratsam.
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