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  • 01.05.2006 | Realteilung

    BMF nimmt endlich Stellung zur Realteilung und räumt Zweifelsfragen aus

    von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    Unter einer Realteilung versteht man die Aufteilung eines einheitlichen Vermögens auf mehrere Personen (Auseinandersetzung). Das BMF hat rund 7 Jahre nach der gesetzlichen Regelung in § 16 Abs. 3 S. 2 EStG die Grundsätze zur Realteilung endlich in einem Erlass geregelt (BMF 28.2.06, IV B 2 – 2242 – 6/06, Abruf-Nr. 060862). Abweichend von der bisher überwiegenden Meinung vertritt das BMF nun die Auffassung, dass die Übertragung in ein anderes Gesamthandsvermögen zu Buchwerten nicht möglich sein soll. Außerdem sei ein Veräußerungsgewinn bei Zahlung eines Spitzenausgleichs nicht nach den §§ 16 Abs. 4, 34 EStG begünstigt. Nachfolgend werden die praktischen Auswirkungen dieses Erlasses erläutert und auf den Prüfstand gestellt.  

    1. Sachverhalt

    Am Gewinn und Vermögen der Felix-Wintersport-OHG (F-OHG) sind Felix (F) und Gustav (G) zu je 50 v.H. beteiligt. Wegen ständiger Differenzen der Gesellschafter soll die Personengesellschaft durch Realteilung unter Buchwertfortführung beendet werden. Die Werte bei der OHG zum Zeitpunkt der Realteilung betragen: 

     

    Wert der vorhandenen Wirtschaftsgüter

     

    Buchwert 

    gemeiner Wert 

    Aktiva 

     

     

    Wirtschaftsgüter Gruppe I  

    200.000 EUR 

    240.000 EUR 

    Wirtschaftsgüter Gruppe II  

    200.000 EUR 

    300.000 EUR 

    (Grundstück und PKW) 

    400.000 EUR 

    540.000 EUR 

    Passiva 

     

     

    Kapital F 

    200.000 EUR 

    270.000 EUR 

    Kapital G 

    200.000 EUR 

    270.000 EUR 

     

    400.000 EUR 

    540.000 EUR 

     

     

    G erhält die Wirtschaftsgüter der Gruppe II (kein Teilbetrieb) im Werte von 300.000 EUR und überführt diese zum 1.7.06 in sein Einzelunternehmen. Er zahlt an F, der die Wirtschaftsgüter der Gruppe I erhält und diese in das Betriebsvermögen der X-OHG überführen möchte, einen Ausgleich von 30.000 EUR.  

     

    1.Wie ist der Vorgang steuerlich zu würdigen?
    2.Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat F?
    3. Am 30.12.06 entnimmt G von den im Zuge der Realteilung übernommenen Wirtschaftsgütern ein Grundstück (stille Reserven: 80.000 EUR) sowie einen PKW (stille Reserven: 20.000 EUR) in sein Privatvermögen.

    2. Lösung

    2.1 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Realteilung