01.05.2001 · Fachbeitrag · Rechtsform-Wahl
Umwandlung (Formwechsel) einer GmbH in eine GmbH & Co. KG
| Mit dem Steuersenkungsgesetz wurde auch das Umwandlungssteuerrecht geändert. Beispielsweise wurde § 4 UmwStG neu geregelt, der sich mit dem Übernahmegewinn bei Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft befasst. Der nachfolgende Musterfall stellt daher anhand der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG die seit 1.1.01 geltende Rechtslage dar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG ihre Attraktivität gegenüber der „normalen“ GmbH auch nach der Unternehmenssteuerreform nicht verloren hat, denn die GmbH spielt ihre Vorteile nur in Gewinnjahren, nicht aber bei anhaltenden Verlusten aus. Im Übrigen ist die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft oft auch bei einer beabsichtigten Unternehmensnachfolge vorteilhaft, da Mitunternehmeranteile für erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Zwecke häufig niedriger bewertet werden als Anteile an Kapitalgesellschaften. |
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