05.02.2009 | Sachbezugswerte
Amtliche Sachbezüge: Kein Ansatz bei Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit?
von StB Dipl.-Finw. Michael Seifert, Troisdorf
Zum 1.1.09 sind die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung bundesweit angehoben worden. Die neuen Werte sind maßgebend für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an Mitarbeiter abgegeben werden oder auch bei Barzuschüssen in Form von Essenmarken oder Restaurantschecks (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR 2008).
Die neuen amtlichen Sachbezugswerte
| ab 2009 | 2008 |
Für freie Verpflegung - monatlich | 210,00 EUR | 205,00 EUR |
Für freie Unterkunft - monatlich | 204,00 EUR | 198,00 EUR |
Gesamtsachbezugswert | 414,00 EUR | 403,00 EUR |
Art der Mahlzeit | Monatlicher Wert | Täglicher Wert der Mahlzeit |
Frühstück | 46 EUR (2008: 45 EUR) | 1,53 EUR (2008: 1,50 EUR) |
Mittag- und Abendessen | 82 EUR (2008: 80 EUR) | 2,73 EUR (2008: 2,67 EUR ) |
Auswirkungen auf die Praxis
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig