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  • 05.02.2009 | Sachbezugswerte

    Amtliche Sachbezüge: Kein Ansatz bei Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit?

    von StB Dipl.-Finw. Michael Seifert, Troisdorf

    Zum 1.1.09 sind die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung bundesweit angehoben worden. Die neuen Werte sind maßgebend für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an Mitarbeiter abgegeben werden oder auch bei Barzuschüssen in Form von Essenmarken oder Restaurantschecks (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR 2008).  

     

    Die neuen amtlichen Sachbezugswerte

     

    ab 2009  

    2008  

    Für freie Verpflegung - monatlich  

    210,00 EUR  

    205,00 EUR  

    Für freie Unterkunft - monatlich  

    204,00 EUR  

    198,00 EUR  

    Gesamtsachbezugswert  

    414,00 EUR  

    403,00 EUR  

    Aus diesen monatlichen Sachbezugswerten ergeben sich folgende Tagessätze je Mahlzeit (BMF 12.12.08, IV C 5 - S 2334/08/10005, BStBl I 08, 1075):  

     

    Art der Mahlzeit  

    Monatlicher Wert  

    Täglicher Wert der Mahlzeit  

    Frühstück  

    46 EUR (2008: 45 EUR)  

    1,53 EUR (2008: 1,50 EUR)  

    Mittag- und Abendessen  

    82 EUR (2008: 80 EUR)  

    2,73 EUR (2008: 2,67 EUR )  

     

     

    Auswirkungen auf die Praxis