01.07.1997 · Fachbeitrag · Schenkungen
Mittelbare Grundstücksschenkung oder Übertragung von Lebensversicherungen?
| Bei der Übertragung von Vermögen auf Kinder hat sich bislang die sogenannte mittelbare Grundstücksschenkung angeboten. Der Vorteil gegenüber einer Geldschenkung lag darin, daß nicht der Nennwert der Schenkung, sondern nur der Einheitswert des Grundstücks der Schenkungsteuer unterlag. Nach der Reform des Bewertungsgesetzes ist diese Form der Vermögensübertragung aber nicht mehr generell zu empfehlen. Ein Schlupfloch bietet die Übertragung einer Lebensversicherung, da diese nur mit dem 2/3-Wert besteuert wird. Soll zugleich der Erwerb einer Immobilie für die Kinder finanziert werden, so kann dies mit der Rückvergütung aus der Lebensversicherung geschehen, die den Kindern nach der Übertragung zusteht. Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag. |
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