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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Schuldzinsenabzug

    Überentnahmen des IV. Quartals 1999 durch Einlagen bis 31.3.2000 ausgleichen

    | Zurzeit werden die Jahresabschlüsse zum 31.12.99 vorbereitet. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, ob die als Betriebsausgaben verbuchten Zinsen in vollem Umfang abziehbar sind oder bei privater Mitveranlassung in betrieblich und privat veranlasste Zinsen aufgeteilt werden müssen. Hier hat § 4 Abs. 4a EStG in der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 zu einer Änderung der Rechtslage geführt. Von besonderem Interesse ist die Regelung, dass sogenannte Überentnahmen, die in den letzten drei Monaten des Wirtschaftsjahres 1999 getätigt wurden, durch Einlagen in den ersten drei Monaten des Wirtschaftsjahres 2000 rückgängig gemacht werden können. Das heißt, dass bis zum 31.3.2000 unbedingt geprüft werden muss, ob der Schuldzinsenabzug des Jahres 1999 noch durch die geschickte Steuerung von Einlagen optimiert werden kann. |