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  • 01.11.1995 · Fachbeitrag · Schwerpunktthema

    GmbH: Maßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung

    | Er verpflichtet sich, seine Forderung solange weder gegenüber der Gesellschaft noch im Konkurs geltend zu machen, solange und soweit die teilweise oder vollständige Begleichung dieser Forderung zu einer Überschuldung führt." |