10.01.2008 | SEStEG
Fallstudie zum upstream-merger nach dem SEStEG
In der Oktoberausgabe der „Gestaltenden Steuerberatung“ hat der Verfasser die steuerlichen Folgen einer rein nationalen Verschmelzung einer Mutter-Kapitalgesellschaft auf ihre Tochter-Kapitalgesellschaft in Form eines downstream-mergers dargestellt. Nachfolgend werden nun die Auswirkungen einer Aufwärtsverschmelzung erläutert. Bei Rechtsfolgen, die denen eines downstream-mergers entsprechen, wird auf die Ausführungen in GStB 07, 365 ff. verwiesen. Außerdem werden Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag vernachlässigt und es wird unterstellt, dass gemeine Werte, Teilwerte, Zeit- und Verkehrswerte identisch sind.
1. Sachverhalt
Alleinige Anteilseignerin der T-GmbH ist die M-GmbH, die ferner alleinige Anteilseignerin der S-GmbH ist. Gesellschafter der M-GmbH sind zu je 50 v.H. die natürliche Person N und die x-AG. Die Aktien an der x-AG befinden sich in Streubesitz im In- und Ausland.
Es ist beabsichtigt, die T-GmbH auf ihre Muttergesellschaft, die M-GmbH zu verschmelzen. Der Verschmelzung soll die Bilanz der T-GmbH auf den 31.12.06 zugrunde gelegt werden. Die M-GmbH und die T-GmbH haben auf den 31.12.06 folgende Einheitsbilanzen aufgestellt:
M-GmbH, Einheitsbilanz auf den 31.12.06 | |||
Beteiligung T | 100 | Stammkapital | 50 |
Beteiligung S | 50 | Rücklagen | 180 |
Forderung gegen T | 110 | Rückstellung | 130 |
sonstige Aktiva | 100 |
|
|
Summe Aktiva | 360 | Summe Passiva | 360 |
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