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  • 01.10.1999 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Hauswirtschaftliche Beschäftigung: Durch Haushaltsschecks Kosten senken

    | Aufwendungen für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis dürfen bis zu 18.000 DM als Sonderausgaben abgezogen werden. Bekannt ist zwar, daß sich mit Hilfe des Haushaltsscheckverfahrens der Verwaltungsaufwand für ein solches Arbeitsverhältnis verringern läßt. Daß sich durch das Haushaltsscheckverfahren aber auch die Kostenbelastung für den Arbeitgeber verringert, ist vielen noch unbekannt. Lesen Sie hierzu den folgenden Beitrag. |