01.04.2002 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Steuerverschärfende Veranlagungspraxis bei der Kürzung des Vorwegabzugs
| Möglicherweise hat der eine oder andere Berater gleich zu Beginn des Jahres eine Überraschung erlebt, wenn er Steuerbescheide für 2001 hinsichtlich der Vorsorgeaufwendungen überprüft hat. Denn durch eine Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien hat sich ab 2001 eine steuerverschärfende Veranlagungspraxis zum Sonderausgabenabzug bei Ehegatten ergeben. Ist beispielsweise ein Ehegatte als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ohne Ansprüche auf Altersversorgung tätig, während der andere Ehegatte sozialversicherungspflichtig arbeitet, so werden neuerdings die Arbeitslöhne beider Ehegatten für die Kürzung des Vorwegabzugs zusammengerechnet. Näheres hierzu in dem folgenden Beitrag. |
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