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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Meldung der geringfügig entlohnten Beschäftigten zum 1. April 2003

    | Zahlreiche Leser haben uns gefragt, ob geringfügige Beschäftigungsverhältnisse jetzt bei der Bundesknappschaft - neu - anzumelden sind. Hier ist laut Bundesknappschaft folgende Regelung zu beachten: |