01.06.1999 · Fachbeitrag · Spekulationsgeschäfte
Spekulationsgewinn durch Einlage ins Betriebsvermögen vermeiden?
| Bekanntlich wurde die Spekulationsfrist beim Verkauf von Grundstücken auf zehn Jahre ausgedehnt. Dadurch sind eine ganze Reihe von Immobilien, die bislang steuerlich nicht erfaßt wurden, für eine gewisse Zeit steuerverhaftet. In Einzelfällen kann sich folgendes Gestaltungsmodell anbieten, um der Versteuerung eines Spekulationsgewinns zu entgehen: |
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