01.12.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Ermäßigter Steuersatz für Einzelmusiker
| Erst kürzlich hatte der EuGH geurteilt, die im EG- Recht vorgesehene Steuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen gelte nicht nur für Personengruppen, sondern auch für Solisten; die Differenzierung zwischen Gruppen und Solisten sei EG- rechtswidrig. Das BMF hatte sich dieser Auffassung zeitnah angeschlossen (vgl. GStB 03, 360). Zugleich war aber noch fraglich, ob die Differenzierung auch für den Steuersatz aufgehoben werden muss. Denn im deutschen UStG können nur Gruppen, nicht aber Solisten den ermäßigten Steuersatz von 7 v.H. erhalten. Der EuGH hat nun mit Urteil vom 23.10.03 bekundet, Deutschland verstoße mit seiner Differenzierung beim Steuersatz gegen die 6. EG- RL; demnach muss auch den Solisten für ihre Umsätze der ermäßigte Steuersatz gewährt werden (C- 109/02, Abruf-Nr. 032588). |
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