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  • 01.06.1999 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Kein Steuerausweis bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen

    | Mit Urteil vom 2.4.98 (BStBl II, 695) hat der BFH entschieden, daß ein Unternehmer nur noch die Vorsteuer für steuerpflichtige Eingangsleistungen abziehen darf. Diese Rechtsprechung birgt enorme Gefahren bei Geschäftsveräußerungen im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Denn weist der Veräußerer bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen die Umsatzsteuer aus, obwohl er hierzu nach § 1 Abs. 1a UStG nicht verpflichtet ist, so ist dem Erwerber - basierend auf dem genannten Urteil - der Vorsteuerabzug zu versagen. Der Verlust des Vorsteuerabzugs kann für den Erwerber existenzbedrohend sein. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Ihre Mandanten vor nachteiligen steuerlichen Folgen schützen können. |