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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Mehrwertsteuer-Rückerstattung aus dem Ausland auch ohne externe Hilfe

    | Mandanten mit umfangreicher Reisetätigkeit im Ausland verfügen in der Regel über zahlreiche Rechnungen, die ausländische Mehrwertsteuer enthalten. Betroffen sind neben Industrie und verarbeitendem Gewerbe zum Beispiel Speditionsbetriebe, Unternehmen der Touristikbranche, Groß- und Einzelhandelsbetriebe mit Auslandskontakten und Unternehmen, die im Ausland Beratungs- oder Wartungsarbeiten ausführen. All diese Unternehmen können bis zum 30.6.2000 Anträge auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung aus dem Ausland für das Jahr 1999 stellen. |