Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • GStB Gestaltende Steuerberatung

    GStB Gestaltende Steuerberatung

    Regular price  €0,00

    Um Ihre Mandanten vorausschauend zu betreuen, brauchen Sie die passende Strategie – für jedes Rechtsgebiet und für jede Rechtsform. GStB Gestaltende Steuerberatung versorgt Sie mit dem nötigen Rüstzeug: Sie profitieren von innovativen Gestaltungsmodellen und direkt umsetzbaren Beratungsempfehlungen, mit denen Sie die Steuerlast Ihrer Mandanten spürbar senken. Viele praxiserprobte Arbeitshilfen sparen Ihnen zusätzlich Zeit.



    05.07.2011 | Umsatzsteuer

    Neues zur Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter einer Arztpraxis

    Das BMF hat gerade brandaktuell ein Schreiben veröffentlicht, aus dem sich gravierende Änderungen für die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter wie z.B. eines Firmenwerts oder eines Kundenstamms einer Arztpraxis ergeben. Die Übertragung solcher immaterieller Wirtschaftsgüter ist nunmehr eine sonstige Leistung im Sinne des § 3 Abs. 9 S. 1 UStG (BMF 8.6.11, IV D 2 - S 7100/08/10009 :001).  

     

    Nicht der Umsatzsteuer unterliegen zwar nach wie vor der Verkauf  

    • der gesamten Praxis oder eines gesondert geführten Teils der Praxis (Teilbetrieb) als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen,
    • eines Gesellschaftsanteils an einer Gemeinschaftspraxis (keine wirtschaftliche unternehmerische Tätigkeit).

     

    Andere Veräußerungsvorgänge werden aber umsatzsteuerlich beachtlich, weil die (isolierte) Veräußerung eines Praxiswertes keine Lieferung mehr darstellt, sondern als sonstige Leistung (Dienstleistung) zu betrachten ist. Folglich ist kein Raum mehr für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 28 UStG.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 225 | ID 146514

    Cart

    Your cart is empty.