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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuerabzug eines umsatzlosen Unternehmers

    | Meldet ein Unternehmer Vorsteuern an, obwohl er (noch) keine Umsätze erzielt hat, ist der Streit mit dem Finanzamt vorprogrammiert. Gerade im Gründungsstadium von Unternehmen prüft die Finanzverwaltung den Vorsteuerabzug nämlich besonders kritisch. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich daher mit der Problematik des “umsatzlosen Unternehmers”. |