01.06.2000 · Fachbeitrag · Umwandlung
Verlustnutzung trotz Einstellung des verlustbringenden Geschäftsbetriebs?
| Durch zahlreiche gesetzliche Änderungen wurde die Nutzung von Verlusten einer Kapitalgesellschaft erschwert. Zu nennen sind insbesondere die Einschränkungen beim sogenannten Mantelkauf (§ 8 Abs. 4 KStG) und bei der Verschmelzung (§ 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG). Eine Verlustnutzung kommt hier nur in Sanierungsfällen in Betracht. Danach muss der verlustträchtige Geschäftsbetrieb in ähnlichem Umfang mindestens fünf Jahre lang fortgeführt werden. Doch genau das ist oftmals nicht gewünscht. Ob und wie eine Verlustnutzung trotz Einstellung des Geschäftsbetriebs erfolgen kann, wird daher in dem nachfolgenden Musterfall untersucht. |
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